Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Gewerbeinfos
Die steuerliche Behandlung von Bewirtungsaufwendungen führt immer wieder zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt – und auch zu gerichtlichen Verfahren. Bei Betriebsprüfungen wird hier besonders genau hingesehen. Bewirtungskosten sind Auf-wendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln sowie damit verbundene untergeordnete Positionen wie Garderobengebühren und Trinkgelder. Ob sie in voller Höhe, zum Teil oder überhaupt nicht abzugsfähig sind, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Generell gilt: Unternehmer können 70 Prozent der Aufwendungen für die Bewirtung ihrer Geschäftspartner als Betriebsaus-gaben gewinnmindernd absetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann komplett als Vorsteuer geltend gemacht werden (Bundesfi-nanzhof, Urteil vom 10.2.2005, Az. V R 76/03, sowie § 15 Abs.1a UStG). Grundvoraussetzung ist, dass die Bewirtungsaufwendungen betrieblich veranlasst und nach der allgemeinen Verkehrsauffassung in ihrer Höhe angemessen sind. Die Höhe der Kosten und die betriebliche Veranlassung müssen nachgewiesen werden. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema „Bewirtungsaufwendungen“ vor.
Mehr lesen
Immer strengere Gesetze, immer neue Regelungen – was gut für die Umwelt ist, verursacht bei Unternehmern oft Kopfschmerzen. Gerade kleine und mittlere Betriebe tun sich in vielen Fällen schwer, den Überblick über die Vielzahl von Vorschriften zu behalten. Doch Vorsicht: Bei Verstößen drohen ernste rechtliche Folgen. Allerdings ist eine ökologisch verantwortliche Betriebsführung in vielen Fällen auch ökonomisch von Vorteil. Zudem gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Wie sich Unternehmer in der Gesetzesflut zurechtfinden, erklärt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Um die Besteuerung von Dienstfahrzeugen entsteht immer wieder Streit, der gerichtlich geklärt werden muss. Denn: Arbeitnehmer, die einen vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen auch privat nutzen, haben aus Sicht der Finanzbehörden einen geldwerten Vorteil. Dieser muss als Lohnbestandteil versteuert werden.
Qualifiziertes Personal zu finden und über viele Jahre im Unternehmen zu halten, wird immer schwieriger. Und für junge Arbeitnehmer spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine immer wichtigere Rolle. Umso wichtiger ist es für Arbeitgeber, Eltern bei der Balance zwischen Büro und Kinderzimmer zu unterstützen. Gefragt ist nicht nur der flexible Umgang mit Arbeitszeiten und Arbeitsort, sondern auch eine Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Welche Möglichkeiten es gibt und welche rechtlichen und finanziellen Aspekte dabei bedacht werden sollten, weiß die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, das mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Besondere Regeln gibt es für Kleinbetriebe. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa oder auch FASi) soll den Unternehmer bei der Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsverhältnisse im Betrieb beraten und auf Gefahren hinweisen, die zu Arbeitsunfällen führen können.
Mit externem Outsourcing ist die Auslagerung von Geschäftsfeldern an Drittunternehmen gemeint. Damit das Zusammenspiel zwischen intern und extern wirklich einen Erfolg bringt, fasst die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH zusammen, wie Verantwortlichkeiten, Haftungsrisiken und Datenschutz juristisch wasserdicht geregelt werden können.
Allgemein bekannt ist, dass die Verwendung fremder Fotos auf der eigenen Webseite zu Problemen führen kann. Bei der Verwendung von fremden Texten ist die Beurteilung einer möglichen Rechtsverletzung jedoch nicht ganz so einfach. Nach § 2 Absatz 1 UrhG sind Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst urheberrechtlich geschützt. Dazu gehören auch Sprachwerke. Geprüft werden muss dies in jedem Einzelfall – zwar können auch einzelne Textpassagen urheberrechtlich geschützt sein, der übernommene Teil muss jedoch für sich genommen eine persönliche geistige Schöpfung und damit ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts sein. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt einige Urteile zum Thema „Urheberrecht bei Texten“ vor.
Globalisierung, Erschließung neuer Absatzmärkte, Know-how-Transfer – für den deutschen Mittelstand sind dies keine Fremdwörter. Produkte „Made in Germany“ sind im Ausland sehr gefragt. Mit der Lieferung eines Erzeugnisses oder einer Dienstleistung ist es jedoch nicht immer getan: Oft ist die Kompetenz des Unternehmens beim Kunden selbst erforderlich, etwa für Geräteinstallationen und Schulungen neuer Arbeitsabläufe. Meist schickt daher der exportierende Betrieb einen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum zum Einsatz vor Ort – die sogenannte „Entsendung“. Was Arbeitgeber dabei aus Sicht des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts beachten sollten, fasst die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH zusammen.
Immer wieder kommt es vor, dass auch gewerbliche Mieter zeitweise nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Zahlungen für Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser oder Heizung zu bezahlen. Mancher Vermieter geht dann den einfachen Weg und lässt die Versorgung vom Zulieferunternehmen abstellen. Nicht immer ist dies jedoch berechtigt. Bei gewerblichen Mietverträgen setzen die Gerichte andere Maßstäbe an, als bei herkömmlichen Wohnungsmietverträgen. Viel hängt immer von der Frage ab, ob der Gewerbemietvertrag noch läuft oder schon beendet wurde. Aber auch die Frage, ob der Mieter Strom, Wasser und Heizung weiterhin bezahlt, ist von Bedeutung. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zum Thema „Versorgungssperre im gewerblichen Mietrecht“ vor.
Dass eine penible Buchhaltung in einem Unternehmen das A und O sein sollte, versteht sich von selbst. Kündigt sich dann aber das Finanzamt zur Außenprüfung, umgangssprachlich auch „Betriebsprüfung“ genannt, an, sorgt dies häufig für Unbehagen. Umso wichtiger ist es, sich intensiv und gewissenhaft auf die Prüfung vorzubereiten. Welche Rechte und Pflichten Unternehmer bei einer Außenprüfung haben, fasst die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH zusammen.
0800 3746-555 gebührenfrei