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Gewerbeinfos
Durch das „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“, verabschiedet am 22.12.2011, werden in Deutschland abermals die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche verschärft. Die Regelungen zur Geldwäsche gelten nicht nur für Banken und Versicherungen: Auch Rechtsanwälte, Treu-Händer, Immobilienmakler, Spielbanken und verschiedene Arten von Unternehmen haben sie zu beachten. Dazu zählen auch Gewerbetreibende, die mit Gütern handeln. Produzierende Industriebetriebe müssen zwar organisatorische Pflichten beachten, sind aber wegen der selten vorkommenden Bargeldgeschäfte ansonsten wenig von den Regelungen betroffen. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH gibt einige Hinweise zu den neuen Regelungen, insbesondere soweit sie Groß- und Einzelhändler aller Art betreffen.
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Der Online-Handel boomt. Gleichzeitig entwickeln sich technische und gesetzliche Neuerungen rund um die Bezahlung rasant weiter. Immer wichtiger für alle Beteiligten: die Sicherheit. Shop-Betreiber sollten daher aktuelle Entwicklungen beachten, sowohl bei Zahlungsmodalitäten als auch bei neuen gesetzlichen Regelungen. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH gibt Tipps, wie Händler im Netz auf Nummer sicher gehen.
Die Bundesregierung hat im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise die Umsatzsteuer für Beherbergungsdienstleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt. In der Hotelbranche wurde dieser Schritt positiv aufgenommen und führte Branchenverbänden zufolge auch zu zusätzlichen Investitionen. Viele kreative Gemeinden entdecken nun jedoch die Möglichkeit, per Satzung eine sogenannte Bettenabgabe von Übernachtungsbetrieben zu fordern – oft 5 % des Übernachtungspreises. Basis der Abgabe ist das Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Gerichte beurteilen die Zulässigkeit einer solchen Steuer unterschiedlich, höchstrichterliche Rechtsprechung steht dazu noch aus. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile vor.
Der Wunsch nach weniger Arbeit ist auf dem Vormarsch in Deutschland: Zwischen 2000 und 2010 stieg die Anzahl der Erwerbstätigen in Teilzeit um 43 Prozent. Nach wie vor sind es vor allem Frauen, die Beruf und Familie unter einen Hut bringen möchten. In vielen Fällen haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch darauf, in Teilzeit zu gehen. Welche Regelungen Arbeitgeber dabei beachten müssen, erklärt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Eine Besteuerung gewerblicher Tätigkeit ist in dieser Form in den meisten anderen Ländern der Welt unbekannt. Personengesellschaften und natürlichen Personen räumt der Gesetzgeber einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro ein, bei anderen Unternehmen liegt er bei 5.000 Euro (§ 11 GewStG). Viele Gemeinden nutzen ihr Bestimmungsrecht über die Gewerbesteuer-Hebesätze, um durch möglichst geringe Abgabenbelastung neue Betriebe ins Gemeindegebiet zu locken. Für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer sorgen oft Fälle, in denen auf den Verkauf von Betriebsvermögen Gewerbesteuer erhoben wird – die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile beispielhaft vor.
Die Umsatzsteuer ist ein Thema, um das große und kleine Unternehmen nicht herumkommen. Besonders umstritten ist die Frage, wie mit der Umsatzsteuer in Schadensfällen zu verfahren ist. Grundsätzlich schließt nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB der nach Beschädigung einer Sache zu zahlende Schadenersatz die Umsatzsteuer nur ein, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Lässt der Geschädigte also erst nach Zahlung des Schadenersatzes den Schaden reparieren oder kauft sich Ersatz, muss er zunächst die Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen, kann sie aber ggf. nachträglich einfordern. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt drei Urteile zur Umsatzsteuer bei Schadenersatzfällen aus dem Bau- und Immobilienbereich vor.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Unternehmer auf Flexibilität angewiesen. Um auf die schwankende Nachfrage reagieren zu können, bietet sich die Beschäftigung von freien Mitarbeitern an. Allerdings ist die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen in der Praxis oft schwierig. Welche Bestimmungen eingehalten werden müssen, um Nachzahlungen an die Sozialkassen zu vermeiden, erklärt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Rechnungen, Verträge mit Kunden und Angestellten, Bewirtungsbelege – im Laufe eines Betriebsjahres füllt die Ablage schnell mehrere Ordner, und häufig ist es für den Laien schwierig, eindeutig zu bestimmen, ob es sich dabei um wichtige Dokumente handelt oder nur um „Zettelwirtschaft“. Wer hier einen „Befreiungsschlag“ plant, um für neue Unterlagen Platz zu schaffen, sollte allerdings sehr genau prüfen: Lücken im Archiv können teuer werden, insbesondere bei Belegen, für die sich das Finanzamt interessiert. Denn wenn Ausgaben nicht mehr nachweisbar sind, wird der Gewinn geschätzt – nicht immer zum Vorteil für den Unternehmer! Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH bietet deshalb einen Überblick der wichtigsten Aufbewahrungsfristen.
Wer als Fuhrparkleiter für die Fahrzeuge in einem Bus- oder Speditionsunternehmen verantwortlich ist, trägt eine hohe Verantwortung. Versäumt er seine Pflichten, kann dies zu einer zivil- und strafrechtlichen Haftung führen. Seit dem 4. Dezember 2011 gilt nun eine neue EU-Verordnung, die wichtige Regelungen für die Berufsausübung des Fuhrparkleiters trifft. Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellt einige Details der EU-Verordnung 1071/2009 vor, welche ohne weitere Umsetzung in deutsches Recht Gültigkeit besitzt. Die Verordnung lässt dem deutschen Gesetzgeber in einigen Bereichen Raum für Konkretisierungen. Sie bezieht sich auf den gewerblichen Güterkraft- und Omnibusverkehr.
Seminare werden zu den Klängen einer Symphonie eröffnet, zur Vereinfachung einer Theorie wird eine Grafik gezeigt: Alltag im deutschen Weiterbildungssektor. Doch was scheinbar gängige Praxis ist, ist nicht immer legal - und kann daher teuer werden. Welche Urheberrechte Trainer und Ausbilder bei der digitalen und analogen Nutzung von fremden Inhalten beachten müssen, zeigt die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
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