Rechtsfrage des Tages:
In Deutschland müssen Fahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU). Dafür erhalten sie eine Prüfplakette. Ist der Untersuchungsintervall überschritten, droht Ihnen als Halter ein Bußgeld. Was aber, wenn der Termin zur nächsten HU genau in Ihre Urlaubszeit fällt?
Antwort:
Die regelmäßige Durchführung der Hauptuntersuchung soll sicherstellen, dass die am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge verkehrstauglich und vorschriftsgemäß sind. Neuwagen müssen das erste Mal nach drei Jahren zur HU, danach ist der "TÜV" alle zwei Jahre fällig. Ist die Gültigkeit der HU abgelaufen, droht Ihnen als Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld. In den ersten zwei Monaten nach Fristablauf drücken Behörden und Prüfer meist ein Auge zu. Danach staffelt sich das Bußgeld von 15 Euro bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Es kann aber auch vorkommen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug längere Zeit im Urlaub sind und die HU in dieser Zeit fällig wird. Denkbar wäre dies beispielsweise bei Wohnmobilen, die längere Zeit im Ausland verbleiben. Oder Sie fahren mit Ihrem Auto zum Arbeiten für mehrere Monate in ein anderes Land. Ein Bußgeld droht Ihnen dann nicht. Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht ahnden. Und wenn Sie den Auslandsaufenthalt Ihres Gefährts in Deutschland nachweisen können, dürfen Sie die HU folgenlos nach der Rückkehr in die Heimat nachholen. Wichtig ist aber, dass das Fahrzeug bei der Einreise ins Ausland über eine gültige HU verfügt.
Mit einer abgelaufenen HU in den Urlaub zu starten ist bei Reisen in einige Länder allerdings nicht so schlau. Auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist, müssen Sie in Ungarn, Polen und Tschechien mit einem Bußgeld oder sogar der Stilllegung Ihres Wagens rechnen.