Rechtsfrage des Tages:
In Frankreich gilt seit kurzem ein strenges Handyverbot an Schulen. Sämtliche internetfähigen Geräte wie Tablets oder Handys sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Aktivitäten außerhalb der Schule komplett verboten. Wie sieht es mit Smartphone und Co. an deutschen Schulen aus?
Antwort:
Anders als in manch anderem Land ist Schulrecht in Deutschland Sache der Länder. Daher werden Sie vergeblich nach einer bundeseinheitlichen Regelung zum Thema Handynutzung in der Schule suchen. Aber auch in den einzelnen Bundesländern müssen Sie schon genau hinschauen. Denn bisher hat nur Bayern ein solches Handyverbot im Schulgesetz verankert.
Das bedeutet aber nicht, dass außerhalb des Freistaats die Schüler ungehemmt im Internet surfen und ihre sozialen Medien füttern dürfen. Den Schulgesetzen ist nämlich gemein, dass dort die rechtliche Geltung der jeweiligen Schulordnung verankert ist. Und so können die Schulen selbst bestimmen, ob ihre Schüler Smartphones und Tablets auf dem Schulgelände benutzen dürfen oder nicht.
Entsprechend unterschiedlich fallen die Regelungen aus. Erlaubt ist aber in der Regel, dass die Lehrer bei einem Verstoß gegen die Nutzungsregeln der Schulordnung das Handy einziehen dürfen. Meist müssen sie es dem Schüler am Ende des Schultages wieder aushändigen. Was sie nicht dürfen: Das Handy durchsuchen und Nachrichten lesen oder Fotos anschauen.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel rund um die Schule, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.