Rechtsfrage des Tages:
So langsam geht es mit dem Herbst bei uns los. Also heißt es, den Garten winterfest zu machen. Wie jedes Jahr frage ich mich, wohin ich mit dem ganzen Laub und dem Pflanzenschnitt soll. Darf ich die Gartenabfälle auf meinem Grundstück auch verbrennen?
Antwort:
Nach den teilweise noch fast hochsommerlichen Temperaturen der letzten Wochen, mag es einen doch überraschen. Kastanien liegen unter den Bäumen und das Laub wird langsam braun. Und statt zu wässern, müssen Sie nun zu Harke und Rechen greifen. Nutzen Sie dann noch den goldenen Oktober zu großzügigem Rückschnitt, werden Sie über die Berge von Gartenabfällen vielleicht staunen. Ein hübsches kleines Lagerfeuer könnte Sie da durchaus verlocken.
Allerdings sollten Sie nicht leichtfertig zum Feuerzeug greifen. Das Abbrennen von festen Stoffen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Aber wie so oft gilt auch hier, dass jede Regel ihre Ausnahmen hat. So gelten in bestimmten Bundesländern Regelungen, die das Abbrennen von Gartenabfällen in bestimmtem Umfang und unter klar definierten Voraussetzungen erlauben. Fragen Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Dort erhalten Sie Auskunft, welche speziellen Regelungen in Ihrer Region gelten.
In manchen Bundesländern sind die sogenannten Brenntage mittlerweile auch ganz abgeschafft worden. In Niedersachsen ist beispielsweise seit dem 1. April 2015 Schluss mit der Kokelei im Garten. Vielmehr sollen Gartenabfälle sinnvoll verwertet werden. Bestenfalls sollen Sie Ihren Pflanzenschnitt im eigenen Garten kompostieren. Ausnahmen sind aber auch in Niedersachsen auf Antrag nach wie vor möglich.
Haben Sie keine Möglichkeit, sich der Blätter durch ein zünftiges Feuerchen zu entledigen, sollten Sie diese in der Biotonne entsorgen oder kompostieren. Gartenfreunde empfehlen zudem, Laub in Beete und unter Büschen und Bäumen einzuharken und so eine natürliche Kompostierung zu erreichen. Letztlich bieten die Gemeinden in der Regel auch eine Entsorgung in Grünschnittcontainern oder speziellen Deponien an. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem regionalen Abfallentsorger.