Rechtsfrage des Tages:
Der Arbeitstag hat kaum begonnen und schon ist der Akku leer? Wie gut, dass es im Büro an jeder Ecke eine Steckdose gibt. Aber dürfen Sie einfach so Ihr Handy im Büro aufladen?
Antwort:
Stecker rein und los geht's. Auch wenn es so einfach ist, vergessen Sie dabei nicht, dass der Stromverbrauch Kosten verursacht. Und das trifft beim Arbeitgeber nicht immer auf Gegenliebe. Ob dieser Ihnen das Aufladen des Handys gestattet oder nicht, bleibt ihm überlassen. Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Zunächst sollten Sie schauen, ob Sie eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung dazu finden.
Ist dies nicht der Fall, sollten Sie konkret mit Ihrem Chef sprechen. Verbietet er Ihnen die Nutzung der Steckdosen, sollten Sie auch tunlichst die Finger davon lassen. Laden Sie Ihr Handy trotzdem auf, droht Ihnen eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann Ihnen deswegen sogar gekündigt werden.
Arbeitgeber sollten darauf achten, möglichst von Anfang an eine klare Regelung zu schaffen. Dulden Vorgesetzte nämlich eine längere Zeit den privaten Stromverbrauch kann daraus eine betriebliche Übung entstehen. Diese kann wiederum einen Anspruch der Arbeitnehmer begründen. Zulässig ist es, dass Firmen mit den Arbeitnehmern eine Energiepauschale vereinbaren. Die Kosten für den "privaten" Strom können so als Pauschale vom Einkommen direkt abgezogen werden.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel auf Reisen, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.