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Carsharing

Mein Auto, dein Auto: privates Carsharing

5.10.2017

Rechtsfrage des Tages:

Unzählige Autos stehen deutschlandweit oft tagelang ungenutzt in Garagen und auf Stellplätzen. Wäre es da nicht eine gute Idee, mit dem eigenen Wagen Geld zu verdienen? Oder einem Nachbarn mal einen Gefallen zu tun und ihm Ihr Auto zu leihen? Privates Carsharing kann eine interessante Möglichkeit sein. Doch was müssen Sie beachten?

Antwort:

Fristet Ihr Auto auch eher ein ruhiges Dasein? Vielleicht könnten Freunde oder Angehörige den Wagen zwischendurch gut gebrauchen. Oder die private Vermietung Ihres Wagens kann Ihnen zusätzliches Geld in die Haushaltskasse spülen. Möchten Sie Ihr Auto mit anderen teilen, müssen Sie aber vor allem an den Versicherungsschutz denken.

Leihen Sie Ihren Wagen Verwandten, Freunden oder Nachbarn, sollten Sie vorher Ihren Versicherungsvertrag prüfen. Wichtig ist, dass Sie die Versicherung für mehrere Fahrer abgeschlossen haben. Sind Sie als Alleinfahrer eingetragen, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Leiht sich ein Freund Ihr Auto und baut einen Unfall, ist Ihre Versicherung bei einem Alleinfahrertarif unter Umständen sogar leistungsfrei.

Soll Ihr Wagen regelmäßig von unterschiedlichen Leute genutzt werden, können Sie im Versicherungsvertrag eine Altersspanne zwischen dem ältesten und dem jüngsten Fahrer angeben. Dann sind auch alle Personen mit Geburtsdatum innerhalb dieser Spanne versichert. Solche Tarife sind allerdings teurer, als wenn nur Sie das Fahrzeug nutzen.

Möchten Sie mit der Vermietung Ihres Autos Geld verdienen, können Sie Ihren Wagen auf einer kommerziellen Plattform anmelden. Nach der Registrierung können Sie Ihr Auto interessierten Mietern anbieten. Diese stellen eine Anfrage und Sie entscheiden, ob Sie Ihren Wagen vermieten wollen oder nicht. Der Vorteil: viele Plattformen bieten registrierten Anbietern einen weitreichenden Versicherungsschutz. Kommt es zum Unfall durch einen Mieter, müssen Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung nicht ins Spiel bringen.

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