Rechtsfrage des Tages:
Es gibt fast nichts, was es nicht im Internet zu bestellen gibt. Und so verwundert es nicht, dass Sie auch Ihre Supermarkteinkäufe bequem online erledigen können. Aber können Sie Ihre Bestellung im Online-Supermarkt auch widerrufen?
Antwort:
Immer mehr Supermärkte bieten ihren Kunden die Möglichkeit, aus dem Warenangebot ihre Einkäufe zu bestellen und diese entweder selbst abzuholen oder liefern zu lassen. Sofern der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie das Internet geschlossen wird, steht Verbrauchern auch hier ein Widerrufsrecht zu. Im Grunde können Sie also auch Ihre Bestellung aus dem Supermarkt widerrufen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Gerade bei Einkäufen für den täglichen Haushaltsbedarf sind diese besonders relevant. So besteht kein Widerrufsrecht bei schnell verderblichen Waren oder solchen, deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Milchprodukte, Fleisch oder frischer Aufschnitt zählen ebenso dazu, wie Schnittblumen oder frische Brotwaren. Auch der Gesundheitsschutz oder die Hygiene können der Rücksendung bestimmter Waren entgegenstehen.
Für welche Artikel ein Widerrufsrecht besteht und für welche nicht, ist manchmal gar nicht so leicht zu bestimmen. Haben Sie beispielsweise eine Fernsehzeitung mitbestellt? Diesen Kauf können Sie nicht widerrufen (§ 312 g Absatz 2 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Aber auch bei Waren, bei denen das Widerrufsrecht besteht, sollten Sie genau abwägen. Seit einiger Zeit trägt die Kosten der Rücksendung nicht mehr automatisch der Verkäufer. Schauen Sie also genau in die Widerrufsbelehrung.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im privaten Bereich, also zum Beispiel auf Reisen, im Arbeitsleben oder beim Kauf vor Ort oder im Internet, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Familien, D.A.S. Rechtsschutz für Singles, D.A.S. Rechtsschutz für Senioren.