Artikel zu Tag: Verträge im Internet
Aktuelle Urteile
Wer über Online-Plattformen Waren verkauft, muss sich unter Umständen als Unternehmer, also Händler, behandeln lassen – auch ohne Betrieb und Gewerbeschein. Wie der Verkäufer sich selbst bezeichnet, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr die Anzahl der Verkäufe. Wer als Händler gilt, trägt – anders als eine Privatperson – das Versandrisiko, wenn ein Paket verschwindet. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
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Versandapotheken müssen Verbrauchern auch bei der Bestellung rezeptpflichtiger und apothekenpflichtiger Medikamente ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewähren. Dabei spielt es keine Rolle, dass ein Weiterverkauf der zurückgesandten Medikamente nicht möglich ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.